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FRANZ ROTTNER bi-foam Schaumglas GmbH


Adresse: Einsteinstraße 141, D-06785 Oranienbaum / Kontakt: Tel. (034904) 326-280, Email: info@bi-foam.de

Preisliste Schaumglasschotter bi-foam BFS 160

Bitte erfragen Sie unsere aktuellen Transport-Tagespreise.

Menge Materialpreis inkl. MwSt. Materialpreis ohne MwSt.
1-21 m³ € 69,02/m³ € 58,00/m³
22-48 m³ € 58,31/m³ € 49,00/m³
49-72 m³ € 54,74/m³ € 46,00/m³
73-89 m³ € 52,36/m³ € 44,00/m³
ab 90 m³ Preis auf Anfrage Preis auf Anfrage
 
Aufpreis für BigBags 1,5 m³ = € 7,14/m³ 1,5 m³ = € 6,00/m³
Aufpreis für andere Größen erfahren Sie, da individuell, auf Anfrage.


Die Preise gelten für bi-foam Schaumglasschotter, jeweils für 1m³ Schaumglasschotter ab unserem Werk in Oranienbaum-Wörlitz.

Nicht-gewerbliche Kaufinteressenten wählen bitte die Preise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Bei Mengen ab 90 m³: Bitte erfragen Sie Preise und Rahmenbedingungen unter

Sonstige Bedingungen und Zuschläge

  • Unsere üblichen BigBag-Größen sind: 1,5 m³ und 1,8 m³ (z.B. LKW). Andere Größen auf Anfrage.
  • Die BigBags gehen in den Besitz des Käufers über.
  • Die Preise für Baustoffhändler sind auf Anfrage erhältlich.

Zahlungsbedingungen

  • Mehrwertsteuer: Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  • Skontozahlung: Bei Zahlung per Lastschriftverfahren oder Überweisung innerhalb von 4 Tagen nach Rechnungslegung gewähren wir 2% Skonto auf den Netto-Waren-Wert. Wir akzeptieren nur Skonto, wenn die Gutschrift auf unserem Konto innerhalb dieser Frist erfolgt.
  • Nettozahlung: 14 Tage nach Rechnungslegung.
  • Die Anlieferung erfolgt in der Regel mit Schubboden-LKW max. Fassungsvermögen 92 m³.
  • Entladefrist: Der LKW muss innerhalb von 90 Minuten nach Eintreffen auf der Baustelle entladen sein. Wenn nach Ablauf dieser Zeit unsere Spedition Standkosten berechnet, müssen wir diese an unseren Kunden weitergeben.
  • Höhere Gewalt: Im Fall höherer Gewalt übernehmen wir keine Kosten für Terminverzögerungen.
  • Zufahrt: Jeder LKW (auch Sattelzug) muss freie Zufahrt haben.

Gültig ab: 01.01.2015